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BKF Weiterbildung

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BKF Weiterbildung

Weiterbildungsschulung gemäß § 5 Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) in Verbindung mit § 4 Berufskraftfahrerqualifikations-Verordnung (BKrFQV)

Fahrerinnen, Fahrer und Fahrende benötigen einen Nachweis über eine Weiterbildungsschulung, soweit sie Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist.

Der Nachweis über die Weiterbildungsschulung wird durch Eintragung der Schlüsselziffer 95 im Fahrerqualifizierungsnachweis (kurz: FQN) dokumentiert. Die Weiterbildung muss innerhalb festgelegter Fristen nachgewiesen werden.

Die Dauer der Weiterbildungsschulung beträgt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in selbstständigen Ausbildungseinheiten (Zeiteinheiten) von jeweils mindestens 7 Stunden zu je 60 Minuten durchgeführt werden.

Möglich ist auch eine Weiterbildungsschulung mit jeweils 3,5 Stunden zu je 60 Minuten an zwei aufeinander folgenden Tag.

In dieser Weiterbildung werden die vorgegebenen, unterschiedlichen Kenntnisbereiche gemäß Anlage 1 zu § 4 Abs. 1 BKrFQV vermittelt und vertieft.

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